Einwilligungserklärung Privatabrechnung PVS Limburg

In der DSGVO ist geregelt, dass Mitbehandler in die Betreuung ihrer Patienten einbezogen werden können und die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Gesundheitsvorsorge nach Art. 9 Abs. 2 h DSGVO stattfindet, ohne dass sie dafür eine gesonderte Zustimmung ihres Patienten brauchen.

Die Weitergabe von Leistungsdaten an Abrechnungsstellen bedürfen aber der schriftlichen Zustimmung der Patientin. Die Abrechnungsstellen sind zwar Berufsgeheimnisträger und der gesetzlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz unterworfen. Trotzdem ist die Weitergabe dieser Daten zu Abrechnungszwecken aber explizit zustimmungspflichtig durch Ihre Patienten. Diese Zustimmung kann auch nicht pauschal erfolgen, sondern muss für jede abrechnende Stelle separat vorliegen, um die jeweilige Zweckbindung transparent darzustellen.

Es ist rechtlich auf dem aktuellen Stand und wir bitten Sie, dieses Formular von jeder PKV-/IGeL-Patientin einmalig unterschreiben zu lassen und anschließend bei sich selbst als Papierdokument oder eingescannt zu verwahren oder zu Ihrer Entlastung an uns weiterzureichen.

Hier können Sie die Einwilligungserklärung der PVS Limburg herunterladen.

Eine englische Version stellen wir Ihnen ebenfalls hier zur Verfügung. 

 

 

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