Hinweisgeber

Hinweisgeberschutzgesetz und EU Whistleblowing-Richtlinie

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

 

Anwendungsbereich Hinweisgeberschutzgesetz

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber/Whistleblower geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen.

 

Was bedeutet Hinweisgeberschutz?

Wir haben bei uns ein Hinweismanagementsystem, das den Prozess zur Entgegennahme, Überprüfung, Bearbeitung und Beantwortung von Hinweisen auf ein Fehlverhalten oder auf mutmaßliches Fehlverhalten innerhalb einer Organisation beinhaltet. Das System soll sicherstellen, dass Hinweise aus der Belegschaft oder anderen externen Parteien angemessen behandelt werden und dass Hinweisgebende vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.

  • ordnungsgemäße Meldung oder Offenlegung innerhalb des sachlichen Anwendungsbereiches
  • Hinweisgeber geht aus nachvollziehbaren Gründen davon aus, dass die Meldung der Wahrheit entspricht
  • Vertraulichkeit!
  • Schutz vor Repressalien: z.B. Kündigung, Versetzung, negative Beurteilung, etc.
  • Rechtssicherheit: keine rechtlichen Konsequenzen für Informationsbeschaffung

Es ist eine Meldestelle eingerichtet um Hinweise zu erfassen und diesen nachzugehen.

Meldungen hierzu können über den unten stehenden Link gegeben werden.